WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung

Grundsätzlich ist bei Immobilien, welche nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Wohn- oder Teileigentum aufgeteilt sind, nach dem

  • Gemeinschaftseigentum und
  • dem Sondereigentum

zu unterscheiden.

 

Typisches Beispiel für das Gemeinschaftseigentum sind unter anderem das Treppenhaus, die Aussenanlagen oder der Personenaufzug, dass heisst, bauliche Anlagen, die von allen Eigentümern und Nutzern gemeinsam genutzt werden. Der jeweilige Eigentumsanteil richtet sich nach dem Miteigentumsanteil der Teilungsaufstellung aus der Teilungserklärung.

Als Sondereigentum wird hingegen der direkte Kaufgegenstand (Wohnung, Keller- oder Abstellraum und Stellplatz et cetera) bezeichnet, welcher nur durch den jeweiligen Eigentümer oder dessen Mieter genutzt wird.

Eine professionelle Hausverwaltung setzt sich täglich mit viel Einsatz und Engagement für Ihre Belange ein und verwaltet Ihre Wohnanlage zuverlässig mit organisatorischem und betriebswirtschaftlichem Geschick.

Selbstverständlich gehören alle kaufmännischen und technischen Dienstleistungen, Aufgaben und Tätigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu einer kompetenten Hausverwaltung. Dabei stellt die WEG-Verwaltung die zwingend erforderliche einheitliche Grundverwaltung der Gesamtimmobilie dar.

Auf folgende Grundleistungen können Sie dabei immer vertrauen:

  • Eigentümerversammlungen
  • Wirtschaftspläne
  • Erstellung von Hausgeldabrechnungen
  • technische und kaufmännische Eigentümerberatung
  • Instandhaltungsmassnahmen
  • regelmässige Begehung der Anlagen
  • Vertretung des WEG nach Aussen

Die WEG-Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung nach dem WEG) übernimmt für Sie die Geraer    Heim + Grund Liegenschaftsverwaltung GmbH zu einem fairen Verwaltungsentgelt, welches als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden kann.