Teilungserklärung

Notarielle Teilungserklärung

Auch die Teilungserklärung, also die notariell beurkundete Aufteilung einer Immobilie in Wohn- und Teileigentum, ist nahezu vollumfänglich durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Die Teilungserklärung besteht regelmässig aus folgenden Bestandteilen:

  • Teilungserklärung
  • Teilungsaufstellung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Baubeschreibung
  • Grundrisse, Ansichten und Lageplan

Die Teilungserklärung mit allen erforderlichen Anlagen erstellt der Verkäufer, also die TannCAPITAL AG. Sie basiert auf der so genannten Abgeschlossenheitsbescheinigung, welche vom zuständigen Architekten an die jeweilige Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von dort ausgestellt wird.

Sie erhalten die für das jeweilige Investitionsobjekt gültige Teilungserklärung zusammen mit dem Kaufvertragsentwurf bereits mindestens 14 Tage vor einem Beurkundungstermin. Ein beglaubigtes Original der Teilungserklärung liegt während der Beurkundung aus.

Übrigens, wenn Sie eine Immobilien global - also als alleiniger Käufer - erwerben, ist regelmässig keine Teilungserklärung notwendig. Dies werden wir im Vorfeld ganz in Ruhe mit Ihnen abstimmen.