Immobilien-Kaufvertrag
In der Praxis finden sich für den Abschluss eines Kaufvertrages üblicherweise zwei Möglichkeiten:
- Kaufvertrag
- Kaufangebot und Annahme
Beim direkten Kaufvertrag unterzeichnen beide Vertragsparteien bei einem einheitlichen Termin den Kaufvertrag. Dieser ist dann sofort wirksam. Wird eine Partei vollmachtlos vertreten, dann wird die Vertragserklärung erst mit der notariellen Genehmigung durch die vollmachtlos vertretene Partei wirksam.
Eine andere Möglichkeit ist die Beurkundung eines Kaufangebotes durch den Käufer und der separaten Annahme durch den Verkäufer. Erst mit Annahme durch den Verkäufer wird der Kaufvertrag rechtswirksam.
Da viele unserer Investoren ihren Wohnsitz im gesamten Bundesgebiet haben, wird in vielen Fällen die Beurkundung eines Kaufangebotes gewählt. Weiterer Vorteil ist, dass das Kaufangebot bei einem Notar (beurkundenden Notar) nach Wahl des Investors beurkundet werden kann.
Durch das Hausnotariat (amtierender Notar) der TannCAPITAL AG erhält der beurkundende Notar alle erforderlichen Vertragstexte und Unterlagen. Zum Beurkundungstermin für das Kaufangebot sind daher nur der Käufer und der beurkundende Notar anwesend.
Dieses beurkundete Kaufangebot wird dann vom beurkundenden Notar an den amtierenden Notar zur Annahme durch die TannCAPITAL AG innerhalb einer festgelegten Frist übermittelt. Der amtierende Notar übernimmt zudem auch die gesamte weitere Vertragsabwicklung. Allerdings kann die Annahme nicht unbegrenzt zeitlich versetzt sein. Hierzu sind entsprechende Absprachen individuell zwischen den Parteien zu treffen.
Die Kosten für beide Varianten, welche in einer amtlichen Gebührenordnung ( GNotKG) geregelt sind, sind etwa gleich.