Grundpfandrechte
Soweit der Kaufpreis Ihrer Immobilie oder Teile davon mittels Darlehen finanziert werden soll, verlangt das finanzierende Kreditinstitut eine Absicherung der zur Verfügung gestellten Mittel.
Um eine Immobilie als Sicherheit zur Verfügung zu stellen, ist heute eine so genannte Grundschuld zu bestellen. Die Grundschuld wird als Grundpfandrecht nach vorbestimmter Rangfolge in Abteilung 3 des Grundbuches eingetragen.
Sollten zur Beurkundung des Kaufangebotes oder des Kaufvertrages die Darlehensverträge des finanzierenden Kreditinstitutes bereits vorliegen, so kann auch die notarielle Grundschuldbestellung gleich im Anschluss an diesen Termin erfolgen. Die Grundschuldbestellung erfolgt ausschliesslich auf einem vorgefertigten Standardformular des jeweiligen Kreditinstitutes, welches zusammen mit den Darlehensverträgen an den Käufer übersandt wird.
Als im Einzelfall für erfahrene Immobilienkäufer sehr sinnvoll hat sich die Möglichkeit einer Notariatsvollmacht erwiesen, so dass die notarielle Beurkundung einer Grundschuld auch nachträglich durch Notariatsfachangestellte des amtierenden Notars erfolgen kann.