Das Baukindergeld KfW 424 Zuschuss
Seit dem 18. September 2018 besteht für Familien mit Kindern in Deutschland die Möglichkeit, über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag auf Baukindergeld (Programm 424) zu stellen. Für viele Familien unterstützt diese Möglichkeit den Bau oder den Kauf von Wohneigentum signifikant.
Wir haben für Sie hier einige wichtige Informationen unverbindlich* zusammengefasst.
.Wie hoch ist das Baukindergeld?
- 1.200 Euro pro Kind jährlich - und das 10 Jahre lang
- Gesamtförderbetrag 12.000 Euro je Kind
Wem steht das Baukindergeld zu?
- Familien und Alleinerziehende mit Kindern
Was muss bei den Einkommensgrenzen beachtet werden?
- Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 90.000 Euro betragen!
- Je Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.
Für welche Kinder trifft das Baukindergeld zu?
- Für Kinder die bereits geboren sind, jedoch noch nicht volljährig sind, für die Kindergeld bezogen wird und die im selben Haushalt wohnen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Erstkauf einer Immobilie respektive der erste eigene Neubau
- Kaufvertrag oder die Baugenehmigung wurde nach dem 01.01.2018 unterzeichnet oder erteilt
- Familien mit mindestens einem Kind unter 18
- Immobilie befindet sich in Deutschland
In welchem Zeitraum muss die Immobilie erworben werden?
Beginn | 01.01.2018 |
Ende | 31.12.2020 |
Ab wann kann das Baukindergeld beantragt werden?
Einzugsdatum | Antrag stellen |
01.01.2018 bis 17.09.2018 | ab 18.09.2018 bis 31.12.2018 |
ab 18.09.2018 | innerhalb von 3 Monaten nach Einzug |
Wo wird das Baukindergeld beantragt?
- Das Baukindergeld wird über das
Zuschussportal der KfW beantragt.
- Es ist zu beachten, dass der Antrag erst nach dem Einzug, jedoch innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten der KfW vorliegen muss.
Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?
- Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung
- Meldebestätigung
- Grundbuchauszug
* Diese Informationen sind unverbindlich. Allein rechtsverbindlich sind die Voraussetzungen und Bedingungen der KfW, welche unter der Website der KfW oder dem
Zuschussportal individuell geprüft werden können.